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Voraussetzungen für den Immobilienerwerb in der Türkei für Ausländer und der Staatsbürgerschaftsprozess (Aktueller Leitfaden 2026)

Leitfaden für Immobilieninvestitionen in der Türkei für Ausländer und die türkische Staatsbürgerschaft

Die Türkei bietet ausländischen Investoren weiterhin attraktive Möglichkeiten – dank ihrer strategischen Lage, eines starken Immobilienmarktes und Investitionsvorteilen. Der Erwerb von Immobilien durch Ausländer sowie der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Investitionen erfolgen jedoch im Rahmen bestimmter gesetzlicher Regelungen und Verfahren.

Nachfolgend finden Sie die grundlegenden Regeln und Prozesse, die ausländische Investoren kennen sollten, die in der Türkei in Immobilien investieren und die türkische Staatsbürgerschaft durch Investition beantragen möchten.

Voraussetzungen für den Immobilienerwerb in der Türkei durch Ausländer

Ausländische natürliche Personen können in der Türkei – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – Wohnungen, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücke und Grundstücke/Land erwerben. Für den Immobilienkauf gibt es zwar keine Mindestinvestitionssumme, jedoch gelten einige wichtige Einschränkungen.

Ländereignung

Staatsangehörige der Länder, denen die Republik Türkei den Erwerb von Eigentum erlaubt, können in der Türkei Immobilien kaufen.

Gesamteigentumsgrenze

Eine ausländische natürliche Person kann in der gesamten Türkei insgesamt höchstens 30 Hektar (300.000 m²) Immobilien erwerben.

Bezirksbezogene Beschränkung

Die Gesamtfläche der von Ausländern gehaltenen Immobilien darf 10 % der im jeweiligen Bezirk dem Privateigentum unterliegenden Fläche nicht überschreiten.

Militär- und Sicherheitszonen

In militärischen Sperrzonen sowie in besonderen Sicherheitszonen ist der Erwerb von Immobilien durch Ausländer nicht möglich. Während des Kaufprozesses werden die erforderlichen behördlichen Prüfungen durchgeführt.

Projektpflicht bei Bau- und Agrarflächen

Für von ausländischen Investoren erworbene Baugrundstücke oder landwirtschaftliche Flächen kann es erforderlich sein, innerhalb der festgelegten Frist ein Projekt zu entwickeln und den zuständigen Behörden vorzulegen. Bei Verstößen gegen die Vorschriften können verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt werden.

Türkische Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestition

Die Türkei gewährt ausländischen Investoren, die bestimmte Investitionsvoraussetzungen erfüllen, ein Recht auf Staatsbürgerschaft im Ausnahmeverfahren. Die Immobilieninvestition ist dabei eine der am häufigsten bevorzugten Methoden.

In diesem Prozess gelten Anforderungen wie ein langfristiger Aufenthalt oder Sprachkenntnisse, die bei allgemeinen Staatsbürgerschaftsanträgen verlangt werden, nicht.

Grundlegende Investitionsvoraussetzungen für die Staatsbürgerschaft

Immobilie im Wert von mindestens 400.000 US-Dollar

Der Gesamtwert einer oder mehrerer vom Antragsteller erworbener Immobilien muss mindestens 400.000 US-Dollar oder den entsprechenden Betrag in Fremdwährung betragen.

Verpflichtung, 3 Jahre nicht zu verkaufen

Im Grundbucheintrag der Immobilie, die Gegenstand des Staatsbürgerschaftsantrags ist, wird ein Vermerk eingetragen, dass sie mindestens 3 Jahre lang nicht verkauft oder übertragen wird.

Eignungsvoraussetzungen

Die erworbene Immobilie darf zuvor nicht für den Staatsbürgerschaftsantrag eines anderen ausländischen Investors verwendet worden sein. Außerdem muss die Transaktion über Personen oder Unternehmen erfolgen, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Schritt-für-Schritt-Antragsprozess für die türkische Staatsbürgerschaft

1. Auswahl der Immobilie und Bewertungsgutachten

Der Investor bestimmt die Immobilie, die er erwerben möchte. Zur Bestätigung, dass die Immobilie die Staatsbürgerschaftskriterien erfüllt, wird ein offizielles Gutachten von SPK-lizenzierten Bewertungsunternehmen eingeholt.

2. Verfahren zur Devisenkaufbescheinigung (DAB)

Der Investitionsbetrag wird über eine in der Türkei tätige Bank in das türkische Finanzsystem übertragen. Im Anschluss wird die für den Staatsbürgerschaftsantrag zu verwendende Devisenkaufbescheinigung (DAB) ausgestellt.

3. Grundbuchübertragung und Veräußerungssperrvermerk

Nach Abschluss der Grundbuchübertragung wird im Grundbucheintrag ein offizieller Vermerk eingetragen, dass die Immobilie 3 Jahre lang nicht verkauft werden darf. Anschließend wird von den zuständigen Behörden eine Investitions-Eignungsbescheinigung eingeholt.

4. Antrag auf Investoren-Aufenthaltserlaubnis

Nach Ausstellung der Eignungsbescheinigung kann der Investor eine Investoren-Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese Erlaubnis gewährt ein rechtmäßiges Aufenthaltsrecht, bis der Staatsbürgerschaftsprozess abgeschlossen ist.

5. Staatsbürgerschaftsantrag und Prüfverfahren

Die Antragsunterlagen werden von den zuständigen Behörden geprüft. Nach Abschluss der Sicherheits- und Archivprüfungen wird die Akte in die abschließende Bewertungsphase überführt und das Staatsbürgerschaftsverfahren abgeschlossen.

Auch Familienangehörige können profitieren

Das Recht auf Staatsbürgerschaft durch Investition umfasst nicht nur den Hauptantragsteller.

Der Antragsteller kann für;

  • seinen Ehepartner,
  • seine Kinder unter 18 Jahren

ohne zusätzliche Investition im Rahmen desselben Antrags die türkische Staatsbürgerschaft erlangen.

Wichtiger Hinweis

Die endgültige Entscheidungsbefugnis bei Staatsbürgerschaftsanträgen liegt bei den zuständigen staatlichen Institutionen. Daher können Aussagen wie „garantierte Staatsbürgerschaft“, „sicherer Pass“ oder ähnliche Formulierungen, die ein definitives Ergebnis versprechen, der Realität nicht entsprechen.

Damit der Prozess sicher und rechtskonform durchgeführt werden kann, ist es von großer Bedeutung, vor der Investition mit spezialisierten Rechtsanwälten und fachkundigen Beratern zusammenzuarbeiten.

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