Was ist das Elektronische Anzeigenverifizierungssystem (EİDS) und wie wird es genutzt?
Das Elektronische Anzeigenverifizierungssystem (EİDS) ist ein Verifizierungssystem, das sicherstellt, dass Verkaufs- und Vermietungsanzeigen für Immobilien, die auf Online-Immobilienanzeigenplattformen veröffentlicht werden, ausschließlich von den tatsächlichen Eigentümern, deren Angehörigen oder von ihnen bevollmächtigten lizenzierten Immobilienunternehmen eingestellt werden.
EİDS integriert die Anzeigenplattformen mit e-Devlet und den Grundbuchdaten und prüft automatisch die Eigentums- und Befugnislage der Person, die die Anzeige aufgibt. Dadurch wird die Zuverlässigkeit der Anzeigen erhöht und im Sektor eine transparentere Struktur geschaffen.
Was bezweckt EİDS?
Falsche Anzeigen verhindern
Es wird verhindert, dass dieselbe Immobilie wiederholt von verschiedenen Personen zu unterschiedlichen Preisen inseriert wird.
Preismanipulation verhindern
Die Beeinflussung des Marktes durch unrealistische Anzeigen und spekulative Preisgestaltung wird verhindert.
Illegale Immobilienvermittlung reduzieren
Das Veröffentlichen von Anzeigen und die Tätigkeit im Sektor durch Personen ohne Befugnisnachweis wird eingeschränkt.
Verbraucher schützen
Käufer und Mieter erleben einen sichereren Abwicklungsprozess, da sie ausschließlich mit dem Eigentümer oder von ihm bevollmächtigten Personen in Kontakt treten.
Wer darf im Rahmen von EİDS Anzeigen aufgeben?
Mit der neuen Regelung dürfen Immobilienanzeigen nur von den folgenden Personen veröffentlicht werden:
Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer
Der Ehepartner des Eigentümers
Verwandte ersten und zweiten Grades (Mutter, Vater, Kind, Geschwister, Großmutter, Großvater und Enkel)
Immobilienunternehmen, die vom Eigentümer über e-Devlet bevollmächtigt wurden und über eine Genehmigungsurkunde für den Immobilienhandel (Taşınmaz Ticareti Yetki Belgesi) verfügen
Wichtiger Hinweis: Bei Miteigentum (gemeinschaftlichem Grundbuch) reicht es aus, wenn nur einer der Miteigentümer über e-Devlet seine Zustimmung erteilt oder ein Immobilienunternehmen bevollmächtigt, damit eine Anzeige veröffentlicht werden kann. Es ist nicht erforderlich, dass alle Miteigentümer einzeln zustimmen.