Eigentum & Staatsbürgerschaft

ERWERB VON EIGENTUM UND STAATSBÜRGERSCHAFT
 

Das müssen Ausländer wissen, die Immobilien in der Türkei erwerben möchten
 

- In der Türkei kann der Erwerb von Eigentumsrechten nur nach Registrierung bei den Grundbuchämtern genehmigt werden.

- Vorläufige Verträge von Immobilien, die von Notaren ausgestellt oder von natürlichen Personen schriftlich abgeschlossen wurden, sehen keine Übertragung von Eigentum per se dar. Sie dienen nur als Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums. Die betref​fende Immobilie wechselt mit diesen Instrumenten nicht den Besitzer.

- Belastungen wie Hypotheken, Grundpfandrechte und ähnliche Beschränkungen, die in Bezug auf das besagte Eigentum bestehen können und deren Verkauf verhindern würden, sollten vor der Einleitung von Verfahren bei der jeweiligen Grundbuchbehörde überprüft werden.

- Anfragen zu Immobilien können online unter parselsorgu.tkgm.gov.tr​ gestellt werden. Dort kann auf bestimmte Details zu Stadt, Bezirk, Viertel/Dorf, Karten-Abschnitt und Grundstück zum Nachschlagen der Immobilie zurückgegriffen werden. Grundlegende Informationen über die Immobilie, einschließlich ihres aktuellen Status, sind somit von überall auf der Welt online verfügbar. Personenbezogene Daten des Eigentümers bleiben jedoch unzugänglich.

- Ausländer benötigen keine Aufenthaltserlaubnis als Voraussetzung für den Erwerb von Immobilien in der Türkei. Darüber hinaus erhalten Ausländer, die Eigentum in der Türkei erwerben, gemäß Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz eine erneuerbare kurzfristige Aufenthaltserlaubnis.

- Eine natürliche oder juristische Person, die beabsichtigt, Immobilien in der Türkei zu erwerben, muss sich zusammen mit dem Eigentümer der Immobilie an die Grundbuch- und Katasteramt wenden. Darüber hinaus können sie sich an das rund um die Uhr verfügbare Callcenter Alo 181 wenden oder randevu.tkgm.gov.tr besuchen, um einen Termin zu vereinbaren, ohne die Ämter persönlich besuchen zu müssen.

- Türkische Unternehmen mit ausländischem Kapital sollten dagegen zunächst einen Antrag bei der Provinz Direktion für Planung und Koordination (PDPC) beim Gouverneurs Büro des Ortes stellen, in dem sich die Immobilie befindet. Sobald sie eine positive Antwort von PDPC erhalten haben, sollten sie sich an das Grundbuchamt wenden. Diese Unternehmen können ihren Antrag persönlich, per Post oder E-Mail stellen.​


Allgemeine Information

In der Türkei wird der Begriff „Ausländer“ in Bezug auf den Erwerb von Immobilien in drei Kategorien eingeteilt:​

- Ausländische natürliche Personen
- Ausländische juristische Personen
- Türkische Unternehmen mit ausländischem Kapital 

Artikel 35 des Gesetzes Nr. 2644 über das Grundbuch enthält die Bestimmungen über den Erwerb von Immobilien durch ausländische natürliche und juristische Personen. Artikel 36 enthält Bestimmungen zu Unternehmen mit ausländischem Kapital.

Die Länder, deren Staatsangehörige berechtigt sind, Immobilien in der Türkei zu erwerben, werden vom Ministerkabinett festgelegt, das bei Bedarf auch besondere Bedingungen für den Erwerb festlegen kann.

Außergewöhnlicher Erwerb der Staatsbürgerschaft

Laut Einleitung zu Buchstabe (b) zum ersten Absatz von Artikel 12 des am 28. Juli 2016 verkündeten Gesetzes Nr. 5901 sind

- Personen, die eine Aufenthaltsgenehmigung nach Buchstabe (j), Absatz 1, Artikel 31 des Gesetzes Nr. 6458 aufgrund von Investitionen in Höhe des durch den Präsidenten festgelegten Umfangs und Betrags erhalten und
- Ausländer, die in Besitz der Türkisen Karte sind,

auf Grundlage des Beschlusses des Präsidenten der Republik Türkei berechtigt, die türkische Staatsbürgerschaft zu erwerben.

Umfang und Beträge, die gemäß den im Amtsblatt vom 18. September 2018 veröffentlichten neuen Vorschriften festgelegt wurden, sind nachstehend definiert. Ausländer, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, können vorbehaltlich der Entscheidung des Präsidenten der Republik Türkei Anspruch auf die türkische Staatsbürgerschaft haben: 

- Leistung von Anlageinvestitionen in Höhe von 500.000 USD oder dem Gegenwert in einer Fremdwährung oder in Türkischen Lira, wie vom Ministerium für Industrie und Technologie bestätigt 
- Erwerb einer Immobilie im Wert von mindestens 400.000 USD oder dem Gegenwert in einer Fremdwährung oder in Türkischen Lira mit einer Beschränkung der Eigentumsurkunde in Bezug auf den Weiterverkauf für mindestens drei Jahre, wie vom Ministerium für Umwelt und Urbanisierung bestätigt
- Schaffung von Arbeitsplätzen für mindestens 50 Personen, wie vom Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales bestätigt
- Einlage von mindestens 500.000 USD oder dem Gegenwert in Fremdwährung oder Türkischen Lira bei in der Türkei tätigen Banken, mit der Auflage, diese mindestens drei Jahre lang nicht abzuziehen, wie von der Bankenaufsichtsbehörde und der Aufsichtsbehörde bestätigt
- Erwerb von Staatsanleihen in Höhe von mindestens 500.000 USD oder dem Gegenwert in einer Fremdwährung oder in Türkischen Lira, mit der Auflage, dass diese mindestens drei Jahre lang nicht verkauft werden können, wie vom Finanzministerium bestätigt
- Erwerb von Anteilen an Immobilieninvestment- oder Risikokapital-Fonds im Wert von mindestens 500.000 USD oder dem Gegenwert in einer Fremdwährung oder in Türkischen Lira, mit der Auflage, dass diese mindestens drei Jahre lang nicht verkauft werden können, wie vom türkischen Kapitalmarkt-Ausschuss bestätigt​​​​.

Mehr Information: 
https://www.invest.gov.tr/de/investmentguide/seiten/acquiring-property-and-citizenship.aspx